» blog · · aktuelles

KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was du auf deiner Website wirklich tun musst

Am 2. August 2026 treten die Transparenzpflichten des EU AI Act in Kraft. Seitdem kursieren Warnungen vor Bußgeldern in Millionenhöhe und die Frage: Muss ich jetzt jeden Text kennzeichnen, bei dem KI mitgeholfen hat? Kurze Antwort: nein. Hier ist die lange.

» Was am 2. August in Kraft tritt

Der EU AI Act wird in Stufen wirksam. Am 2. August 2026 greift Artikel 50 – die sogenannten Transparenzpflichten. Dabei geht es um ein einziges Prinzip: Menschen sollen erkennen können, wenn sie es mit KI zu tun haben oder wenn ein Inhalt von einer KI erzeugt wurde.

Wichtig, weil es in den letzten Wochen durcheinandergegangen ist: Diese Frist wurde nicht verschoben. Verschoben wurden andere Teile des AI Act, die Hochrisiko-Systeme betreffen – für dich als Selbstständige mit einer Website spielen die keine Rolle.

Der Artikel unterscheidet zwischen Anbietern (die ein KI-System entwickeln und auf den Markt bringen – also OpenAI, Anthropic, Google) und Betreibern (die es einsetzen – also du). Für dich sind nur die Betreiberpflichten relevant, und die sind überschaubar.

» 1. Der Chatbot auf deiner Website

Das ist der Punkt, der die meisten Selbstständigen tatsächlich betrifft. Wenn auf deiner Seite ein Chat-Fenster sitzt, das automatisch antwortet – egal ob selbst gebaut oder als fertiges Werkzeug eingebunden –, muss beim ersten Kontakt klar sein, dass dahinter eine KI steckt und kein Mensch.

Was nicht reicht: ein Fantasiename, ein Roboter-Symbol oder ein Hinweis, den man erst im Impressum findet. Der Hinweis muss bei der ersten Interaktion sichtbar und verständlich sein.

Was reicht: ein Satz in der Begrüßung. „Hallo! Ich bin ein KI-Assistent und helfe dir bei Fragen zu meinen Angeboten. Für ein persönliches Gespräch schreib mir gern direkt.“ Fertig.

Wichtig: Die Pflicht liegt bei dir als Betreiberin, nicht beim Hersteller des Chat-Werkzeugs. Das ist dieselbe Logik wie bei der DSGVO – verantwortlich ist, wer es einsetzt. Verlass dich also nicht darauf, dass dein Anbieter das schon geregelt hat, sondern schau selbst nach, was dein Chat als Erstes sagt.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn es aus dem Zusammenhang für eine verständige Person offensichtlich ist, dass sie mit einer Maschine spricht, entfällt der Hinweis. Verlass dich darauf lieber nicht – ein Satz kostet dich nichts.

» 2. KI-Bilder und -Videos

Der zweite Punkt betrifft dich, wenn du mit generierten Bildern arbeitest. Offenlegen musst du, wenn ein Bild, Video oder Ton echt wirkende Personen, Gegenstände oder Ereignisse zeigt, die es so nicht gab – umgangssprachlich: Deepfakes.

Was das nicht meint: die abstrakte KI-Illustration im Blogartikel, das generierte Hintergrundmuster, das erkennbar künstliche Symbolbild. Wo für jeden sichtbar ist, dass es keine Fotografie der Wirklichkeit ist, entsteht keine Täuschung – und damit auch keine Offenlegungspflicht.

Was das schon meint: ein generiertes „Foto“ von dir in einer Situation, die nie stattgefunden hat. Ein Kundenporträt, das eine Person zeigt, die es nicht gibt. Eine Stimme, die klingt wie jemand Bekanntes.

Tipp: Die Faustregel ist einfach. Könnte jemand das Bild für eine echte Aufnahme halten? Dann schreib eine Zeile drunter: „Mit KI erstellt.“ Das ist kein Makel, sondern Professionalität.

» 3. KI-Texte – hier kommt die Entwarnung

Das ist die Frage, die mir gerade am häufigsten gestellt wird: Muss ich meine Website-Texte kennzeichnen, wenn ChatGPT mitgeholfen hat?

In den allermeisten Fällen: nein. Und zwar aus zwei Gründen.

Erstens gilt die Pflicht für Texte nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gemeint sind Nachrichten, politische Beiträge, redaktionelle Inhalte mit gesellschaftlicher Relevanz. Deine Angebotsseite ist das nicht. Dein Blogartikel über Farbwahl im Webdesign auch nicht. Die Leitlinien-Entwürfe der EU-Kommission nehmen Fiktion, Unterhaltung und gewöhnliche Werbung ausdrücklich aus – solange es nicht um Aussagen zu Gesundheit, Sicherheit oder Nachhaltigkeit geht.

Zweitens entfällt die Pflicht ohnehin, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Wenn du also einen KI-Entwurf überarbeitest, prüfst und unter deinem Namen veröffentlichst, bist du genau in dieser Ausnahme.

Genau so solltest du ohnehin arbeiten – nicht wegen der Verordnung, sondern weil ungeprüfte KI-Texte austauschbar sind und erfundene Fakten enthalten. Mehr dazu in meinem Artikel über KI beim Bloggen.

» Deine Checkliste für diese Woche

1. Chat prüfen. Öffne deine Website im privaten Fenster und schau, was dein Chat-Fenster als Erstes sagt. Fehlt der KI-Hinweis, ergänz ihn. Fünf Minuten.

2. Bilder durchgehen. Gibt es generierte Bilder, die man für echte Aufnahmen halten könnte? Dann eine Bildunterschrift ergänzen.

3. Texte in Ruhe lassen. Solange du sie prüfst und verantwortest, brauchst du keinen Hinweis. Ein pauschales „Diese Seite wurde mit KI erstellt“ ist nicht nur unnötig, es schadet auch: Es klingt nach Fließband, obwohl du Arbeit reingesteckt hast.

4. Kurz dokumentieren. Notier dir formlos, welche KI-Werkzeuge du wofür einsetzt und wer die Inhalte freigibt. Das ist keine Pflicht für Einzelunternehmen, aber es kostet zehn Minuten und beantwortet jede Rückfrage.

» Wo Panik und Vorsicht auseinandergehen

Die Bußgelder, die gerade durch die Netzwerke gehen – bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes –, stimmen. Nur richten sie sich an große Anbieter von KI-Systemen, nicht an Solo-Selbstständige mit einem Chat-Fenster auf der Website.

Trotzdem ist der Hinweis am Chatbot keine Formalie. Er ist Teil desselben Vertrauens, das dein Impressum und deine Preise aufbauen: Menschen wollen wissen, mit wem oder was sie es zu tun haben. Wer das freiwillig und klar sagt, wirkt souveräner als jemand, der es verschweigt.

Es gibt sogar einen Nebeneffekt für deine Sichtbarkeit: Klar ausgezeichnete Inhalte und eine saubere technische Struktur sind genau das, was KI-Suchen zitieren. Mehr dazu unter AEO und GEO.

» Was das für dich heißt

Für die meisten Selbstständigen bedeutet der 2. August genau eine Aufgabe: den Hinweis am Chatbot prüfen. Wenn du keinen Chatbot hast und keine echt wirkenden KI-Bilder verwendest, ändert sich für dich gar nichts.

Was bleibt, ist die Arbeitsweise, die ohnehin die richtige ist: KI als Werkzeug nutzen, das Ergebnis prüfen, mit deinem Namen dafür geradestehen. Wie ich das beim Bau von Websites mache, siehst du in meinem Angebot.

Dieser Artikel ist eine Einordnung nach bestem Wissen, keine Rechtsberatung. Wenn du KI-Systeme über den hier beschriebenen Rahmen hinaus einsetzt – etwa zur Bewertung von Bewerbern oder Kunden –, lass das anwaltlich prüfen.

Häufige Fragen

Muss ich KI-generierte Texte auf meiner Website kennzeichnen?

In den meisten Fällen nein. Die Pflicht nach Artikel 50 gilt für Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – also Nachrichten und redaktionelle Inhalte mit gesellschaftlicher Relevanz. Angebotsseiten, Marketingtexte und übliche Blogartikel fallen nicht darunter. Zusätzlich entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und die redaktionelle Verantwortung trägt.

Was muss mein Chatbot ab 2. August 2026 sagen?

Er muss bei der ersten Interaktion klar und verständlich mitteilen, dass es sich um ein KI-System handelt. Ein Bot-Name oder ein Roboter-Symbol reicht nicht. Ein Satz in der Begrüßung genügt. Verantwortlich dafür bist du als Betreiberin, nicht der Anbieter des Chat-Werkzeugs.

Muss ich KI-generierte Bilder kennzeichnen?

Nur wenn sie echt wirkende Personen, Gegenstände oder Ereignisse zeigen, die es so nicht gab. Erkennbar künstliche Illustrationen, abstrakte Grafiken und Symbolbilder brauchen keine Kennzeichnung. Faustregel: Könnte jemand das Bild für eine echte Aufnahme halten, gehört ein Hinweis darunter.

Wurde die Frist zum 2. August 2026 verschoben?

Nein. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 gelten unverändert ab dem 2. August 2026. Verschoben wurden andere Teile des EU AI Act, die Hochrisiko-Systeme betreffen – für Selbstständige mit einer Website sind die nicht relevant.

Drohen mir als Solo-Selbstständige wirklich Millionen-Bußgelder?

Die genannten Höchstbeträge von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes richten sich an große Anbieter von KI-Systemen. Für eine Einzelunternehmerin mit einem Chat-Fenster auf der Website ist das kein realistisches Szenario. Der Hinweis am Chatbot ist trotzdem schnell gemacht – und ein Vertrauenssignal.