» blog · aktuelles · · von Cornelia Scherer

Suno V6 ist da — und in Deutschland gilt seit Juli ein Urteil

Seit dem 9. September gibt es Suno V6. Die Ankündigung liest sich wie jede Modellankündigung: mehr Ausdruck, mehr Kontrolle, neue Eingabemöglichkeiten. Was in keiner der internationalen Meldungen steht: In Deutschland hat das Landgericht München I am 31. Juli über genau dieses Werkzeug geurteilt. Beides zusammen ergibt erst ein brauchbares Bild.

» Was an V6 tatsächlich neu ist

Suno hat am 9. September 2026 nicht ein Modell veröffentlicht, sondern drei. Sie heißen v6, v6-wild und v6-mini, und sie unterscheiden sich nicht in der Qualität, sondern im Temperament.

Die für die Praxis wichtigste Neuerung steht weiter unten in der Ankündigung und wird leicht überlesen: Als Vorlage kannst du jetzt Text, Audio, Bilder und Video geben. Ein Foto und ein Tagebucheintrag reichen als Ausgangspunkt. Und du kannst in normaler Sprache nachbessern — „mach den Refrain von einem Gospelchor gesungen“ oder „ändere die Zeile von ‚love‘ zu ‚light‘“, ohne dass das ganze Stück neu entsteht.

» Die Sperre, die zehn Tage älter ist als V6

Viele bemerken es erst jetzt, weil das neue Modell zum Ausprobieren einlädt: Seit dem 3. September sind die Downloads gedeckelt. Sieben Stück im kostenlosen Zugang — insgesamt, nicht pro Monat. 20 im Monat bei Pro, 60 bei Premier.

Erzeugen darfst du weiter, so viel dein Guthaben hergibt — bei Pro rund 250 Stücke im Monat. Herunterladen darfst du 20. Diese Lücke ist der eigentliche Einschnitt.

Drei Dinge daran sollte man wissen, und sie stehen alle in Sunos eigener Erklärung: Nicht genutzte Downloads werden nicht übertragen. Die Grenze gilt auch für Stücke, die vorher entstanden sind. Und es gibt keine Bestandsregelung für Leute, die vorher abgeschlossen haben — wer damit nicht einverstanden ist, kann laut Suno kündigen.

Und direkt neben der Anzeige der verbliebenen Downloads steht ein Knopf: „Buy downloads“. Die Begründung für den Deckel lautet, man wolle massenhaftes Ausleiten erschweren — käuflich ist die Grenze trotzdem.

Der letzte Punkt ist der harte. Wer im Voraus für ein Jahr bezahlt hat — solche Angebote gab es am Black Friday —, dem hilft Kündigen nicht: Das Geld ist bereits geflossen. Die Leistung wurde mitten in der Laufzeit verkleinert, und das angebotene Gegenmittel besteht darin, auf den Rest zu verzichten.

Die Lehre daraus gilt weit über Musik hinaus: Was du auf einem fremden Werkzeug baust, hältst du nur so lange, wie der Anbieter es will. Nicht so lange, wie dein Vertrag läuft.

» Welches der drei Modelle du brauchst

v6 beschreibt der Hersteller als „reliable, precise“ — verlässlich, mit gleichbleibendem Ergebnis über alle Stilrichtungen. v6-wild ist das Gegenteil: „built for exploration“, weniger vorhersehbar, dafür überraschender. v6-mini ist die schnelle Fassung. v6 und v6-wild gibt es nur im Bezahlzugang, v6-mini bekommt jeder.

v6-wild ist für Leute gedacht, die Musik als Ergebnis wollen, nicht als Zutat. Für die meisten Selbstständigen ist KI-Musik aber ohnehin ein Ersatz für Bibliotheksmusik — sie löst das Problem, dass man unter ein eigenes Video etwas legen will und weder Lizenzgebühren zahlen noch zwei Stunden suchen möchte. Dafür ist v6 die richtige Wahl.

Und die Wahl ist enger, als die Ankündigung vermuten lässt: Alle Modelle vor V6 sind abgeschaltet. In den Release-Notes zu V6 steht davon nichts — der Satz stand schon am 10. August in der Ankündigung zu den geänderten Nutzungsbedingungen: „When the new models launch, all prior models will be retired.“ Sunos Unterstützung hat es mir am 14. September noch einmal schriftlich bestätigt.

Vorhandene Stücke bleiben abrufbar und teilbar. Aber wer sich auf einen Klang eingestellt hatte, bekommt ihn nicht mehr nachgelegt — jede neue Fassung läuft auf V6.

» Was es kostet — und wo die Grenze liegt

Der Pro-Zugang kostet 8 US-Dollar im Monat, der Premier-Zugang 24 (Stand September 2026). Die entscheidende Zeile steht aber nicht bei den Zahlen: Beim kostenlosen Zugang steht „no commercial rights“, bei den bezahlten „commercial use rights“. Was du ohne Bezahlung erzeugst, darfst du nicht geschäftlich verwenden — auch nicht unter einem Werbevideo.

Das ist keine Neuerung von V6. Das war bei Suno von Anfang an so. Ich schreibe es trotzdem hierhin, weil es der Punkt ist, der am zuverlässigsten übersehen wird — gerade von Leuten, die das Werkzeug seit Monaten benutzen und nie einen Anlass hatten, die Preisseite noch einmal zu lesen.

» Das Urteil, das in keiner Ankündigung steht

Am 31. Juli 2026 hat die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I über Suno entschieden, Aktenzeichen 42 O 763/25. Geklagt hatte die GEMA, und sie hat weitgehend gewonnen.

Es ging um sechs Musikstücke, darunter „Atemlos durch die Nacht“ und „Forever Young“. Untersagt wurden vier Dinge: das Vervielfältigen zum Training, das Einprägen der Werke im Modell, das öffentliche Zugänglichmachen des Modells und die Wiedergabe dieser Werke im Ergebnis.

GEMA-Chef Tobias Holzmüller: „KI-Modelle, die auf dem Diebstahl geistigen Eigentums beruhen, sind von der Rechtsordnung nicht geschützt.“

Wichtig, und in vielen Meldungen unterschlagen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung, und sie kann in der nächsten Instanz anders ausfallen. Wer daraus „KI-Musik ist jetzt verboten“ macht, erzählt etwas, das nicht dasteht.

» Was das für dich bedeutet — und was nicht

Zuerst die Entwarnung: Das Verfahren richtet sich gegen Suno, nicht gegen dich. Über die Haftung von Nutzerinnen steht im Urteil nichts.

Was sich trotzdem ändert, ist die Beweislage. Das Gericht hat festgestellt, dass geschützte Werke im Modell so enthalten sind, dass sie im Ergebnis wieder auftauchen können. Damit ist die Möglichkeit, dass ein erzeugtes Stück einem geschützten Werk zu nahe kommt, nicht mehr theoretisch — sie ist gerichtlich festgehalten.

Drei Dinge würde ich deshalb einhalten, und sie kosten nichts: Erzeuge nie „im Stil von“ einer benennbaren Künstlerin. Hör dir das Ergebnis einmal bewusst darauf an, ob dir eine Melodie bekannt vorkommt. Und heb auf, was du eingegeben hast — wer zeigen kann, wonach er gefragt hat, steht besser da als jemand, der es nicht mehr weiß.

Das ist keine Rechtsberatung, und ich bin keine Anwältin. Es ist die Vorsicht, die ich selbst walten lasse.

» In eigener Sache: Ich habe gefragt — und bin trotzdem nicht zufrieden

Ich bin selbst betroffen. Mein Zugang ist ein Jahresvertrag, im Voraus bezahlt, Laufzeit bis Dezember, abgeschlossen zu einer Zeit ohne Download-Grenze. Am 13. September habe ich Suno schriftlich gefragt und drei Möglichkeiten genannt: die ursprünglichen Bedingungen für den bezahlten Rest, eine Grenze passend zum enthaltenen Guthaben, oder die anteilige Rückerstattung.

Am Tag darauf kam die Antwort. Sinngemäß: Eine anteilige Erstattung gibt es nicht, dafür als Entgegenkommen 100 zusätzliche Downloads — obendrauf auf die monatlichen 20 und ohne monatliches Verfallsdatum. Dazu drei Auskünfte: Mein Guthaben sei unangetastet, die Anzeige „Credit-free“ gehöre zur laufenden Aktion. Alle Modelle vor V6 seien abgeschaltet, vorhandene Stücke blieben abrufbar. Und gekaufte Downloads verfielen nicht. Zum Widerspruch zwischen der Begründung des Deckels und dem Verkauf zusätzlicher Downloads hieß es, der Einwand sei berechtigt.

Zufrieden bin ich damit nicht. Die 100 Downloads sind mehr, als der Deckel mir rechnerisch nimmt — darum geht es aber nicht.

Ich hatte eine Abmachung. Ich habe für ein Jahr im Voraus bezahlt, zu Bedingungen, die damals galten. Diese Bedingungen sind mitten in der Laufzeit verkleinert worden, ohne dass ich gefragt wurde — und bewegen musste sich nicht der Anbieter, sondern ich. Hätte ich es nicht zufällig gesehen, wäre die Kürzung einfach in Kraft geblieben.

Dass es dann ein Entgegenkommen gab, ändert daran wenig. Es war nirgends angeboten, es stand in keiner Ankündigung, und es kam erst, nachdem ich mich beschwert hatte. Das ist keine Regel für Bestandskunden, das ist eine Ausnahme für Leute, die laut genug sind. Mit jemandem, der seit Jahren zahlt, geht man so nicht um.

Eine Beobachtung noch, die zum Thema dieses Blogs gehört: Unter der Antwort stand, sie sei von einer KI erzeugt worden und könne Fehler enthalten. Eine Maschine hat hier also ein Zugeständnis gemacht. Ich prüfe nach, ob die 100 Downloads wirklich im Konto ankommen, und rate jedem dasselbe — die E-Mail ist der Beleg.

» Was ich an deiner Stelle jetzt tun würde

Wenn du Suno schon benutzt: Sieh nach, in welchem Zugang du bist. Wer im kostenlosen Zugang Musik erzeugt und sie geschäftlich einsetzt, hat ein Problem, das nichts mit dem Urteil zu tun hat — und das für acht Dollar im Monat verschwindet.

Wenn du überlegst anzufangen: Fang mit einer konkreten Aufgabe an, nicht mit Herumprobieren — etwa fünfzehn Sekunden Erkennungsmusik, ruhig, ohne Gesang. Dafür brauchst du drei Versuche, nicht dreißig. Bei 20 Downloads im Monat ist das keine Stilfrage mehr, sondern Rechnen.

Und behalte das Verfahren im Blick. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die nächste Instanz kann vieles verschieben. Wer heute plant, ganze Produkte auf KI-Musik zu bauen, sollte wissen, dass die Grundlage noch wackelt.

Und wenn du veröffentlichst, klär nebenbei die Kennzeichnungspflicht. Für den Alltag ändert das alles wenig. Für alles, was größer werden soll, viel — und genau diese Unterscheidung nehme ich mit meinen Kundinnen durch, bevor wir etwas aufbauen.

» Häufige Fragen

Was ist neu an Suno V6?

Suno hat am 9. September 2026 drei Modelle veröffentlicht: v6 (verlässlich und gleichmäßig), v6-wild (experimentell und überraschender) und v6-mini (schnell und sparsam). Neu sind vor allem die Eingaben — Text, Audio, Bilder und Video lassen sich als Vorlage geben — und die Möglichkeit, einzelne Abschnitte oder Textzeilen in normaler Sprache zu ändern, ohne das ganze Stück neu zu erzeugen. v6 und v6-wild gibt es nur im Bezahlzugang.

Darf ich Suno-Musik kommerziell nutzen?

Nur im bezahlten Zugang. Auf Sunos Preisseite steht beim kostenlosen Zugang ausdrücklich „no commercial rights“, bei Pro (8 US-Dollar im Monat) und Premier (24 US-Dollar) dagegen „commercial use rights“. Geschäftlich ist dabei mehr, als die meisten denken: auch Musik unter einem Video, mit dem du für dein Angebot wirbst. Die Nutzungsbedingungen nennen zusätzliche Einschränkungen — die gehören vor dem Abschluss gelesen.

Was bedeutet das GEMA-Urteil für mich als Nutzerin?

Unmittelbar nichts. Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 (Az. 42 O 763/25) über Suno entschieden, nicht über Nutzerinnen — untersagt wurden Training, Speicherung im Modell, das Angebot des Modells und die Wiedergabe der sechs betroffenen Werke im Ergebnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mittelbar ist es trotzdem wichtig: Das Gericht hat festgehalten, dass geschützte Werke im Ergebnis wieder auftauchen können. Wer erzeugte Musik veröffentlicht, sollte sie deshalb bewusst anhören und nie „im Stil von“ einer benennbaren Künstlerin erzeugen.

Muss ich KI-Musik kennzeichnen?

Das beantwortet sich aus der Kennzeichnungspflicht, die seit August 2026 gilt, und es hängt daran, ob jemand getäuscht werden könnte. Hintergrundmusik unter einem Video, in dem du selbst sprichst, täuscht niemanden. Ein Stück, das als Werk eines Menschen auftritt, schon. Im Zweifel gilt dieselbe Regel wie bei KI-Bildern und KI-Texten: ein Satz in der Beschreibung, und die Frage ist erledigt.