» Was an V6 tatsächlich neu ist
Suno hat am 9. September 2026 nicht ein Modell veröffentlicht, sondern drei. Sie heißen v6, v6-wild und v6-mini, und sie unterscheiden sich nicht in der Qualität, sondern im Temperament.
v6 beschreibt der Hersteller als „reliable, precise“ — verlässlich und genau, mit gleichbleibendem Ergebnis über alle Stilrichtungen hinweg. v6-wild ist das Gegenteil: „built for exploration“, weniger vorhersehbar, dafür überraschender. v6-mini ist die schnelle, sparsame Fassung.
Die für die Praxis wichtigste Neuerung steht weiter unten in der Ankündigung und wird leicht überlesen: Als Vorlage kannst du jetzt Text, Audio, Bilder und Video geben. Ein Foto und ein Tagebucheintrag reichen als Ausgangspunkt. Und du kannst in normaler Sprache nachbessern — „mach den Refrain von einem Gospelchor gesungen“ oder „ändere die Zeile von ‚love‘ zu ‚light‘“, ohne dass das ganze Stück neu entsteht.
» Die Sperre, die zehn Tage älter ist als V6
Viele bemerken es erst jetzt, weil das neue Modell zum Ausprobieren einlädt: Seit dem 3. September sind die Downloads gedeckelt. Sieben Stück im kostenlosen Zugang — insgesamt, nicht pro Monat. 20 im Monat bei Pro, 60 bei Premier.
Erzeugen darfst du weiter, so viel dein Guthaben hergibt — bei Pro rund 250 Stücke im Monat. Herunterladen darfst du 20. Diese Lücke ist der eigentliche Einschnitt.
Drei Dinge daran sollte man wissen, und sie stehen alle in Sunos eigener Erklärung: Nicht genutzte Downloads werden nicht übertragen. Die Grenze gilt auch für Stücke, die vorher entstanden sind. Und es gibt keine Bestandsregelung für Leute, die vorher abgeschlossen haben — wer damit nicht einverstanden ist, kann laut Suno kündigen.
Und dann steht da noch ein Knopf. Direkt neben der Anzeige, wie viele Downloads einem geblieben sind, bietet Suno „Buy downloads“ an. In der Merkmalsliste des Pro-Zugangs heißt das „Ability to purchase additional credits and downloads“. Die Begründung für den Deckel lautet, man wolle massenhaftes Ausleiten erschweren — käuflich ist die Grenze trotzdem.
Der letzte Punkt ist der harte. Wer im Voraus für ein Jahr bezahlt hat — solche Angebote gab es am Black Friday —, dem hilft Kündigen nicht: Das Geld ist bereits geflossen. Die Leistung wurde mitten in der Laufzeit verkleinert, und das angebotene Gegenmittel besteht darin, auf den Rest zu verzichten.
Ich schreibe das so ausführlich, weil es die eigentliche Lehre dieses Artikels ist, und sie gilt weit über Musik hinaus: Was du auf einem fremden Werkzeug baust, hältst du nur so lange, wie der Anbieter es will. Nicht so lange, wie dein Vertrag läuft.
» Welches der drei Modelle du brauchst
v6 und v6-wild sind ausdrücklich den zahlenden Zugängen vorbehalten — „available only to paid users“ steht in den Release-Notes. v6-mini bekommt jeder.
v6-wild ist für Leute gedacht, die Musik als Ergebnis wollen, nicht als Zutat. Für die meisten Selbstständigen ist KI-Musik aber ohnehin ein Ersatz für Bibliotheksmusik — sie löst das Problem, dass man unter ein eigenes Video etwas legen will und weder Lizenzgebühren zahlen noch zwei Stunden suchen möchte. Dafür ist v6 die richtige Wahl.
Und die Wahl ist enger, als die Ankündigung vermuten lässt. In den Release-Notes steht kein Wort darüber, was mit den alten Modellen passiert. Als ich am 13. September in meinem eigenen Zugang nachgesehen habe, standen dort nur noch die drei V6-Modelle zur Auswahl — die Vorgänger waren verschwunden. Ich kann nur über meinen Zugang sprechen, und der Hersteller hat sich dazu nicht geäußert. Wer sich auf einen bestimmten Klang eingestellt hatte, bekommt ihn so nicht mehr nachgelegt.
» Was es kostet — und wo die Grenze liegt
Der Pro-Zugang kostet 8 US-Dollar im Monat, der Premier-Zugang 24 (Stand 13. September 2026). Die entscheidende Zeile steht aber nicht bei den Zahlen. Beim kostenlosen Zugang steht „no commercial rights“, bei den beiden bezahlten „commercial use rights“. Auf Deutsch: Was du ohne Bezahlung erzeugst, darfst du nicht geschäftlich verwenden — auch nicht unter einem Video, mit dem du für dich wirbst.
Das ist keine Neuerung von V6. Das war bei Suno von Anfang an so. Ich schreibe es trotzdem hierhin, weil es der Punkt ist, der am zuverlässigsten übersehen wird — gerade von Leuten, die das Werkzeug seit Monaten benutzen und nie einen Anlass hatten, die Preisseite noch einmal zu lesen.
» Das Urteil, das in keiner Ankündigung steht
Am 31. Juli 2026 hat die 42. Zivilkammer des Landgerichts München I über Suno entschieden, Aktenzeichen 42 O 763/25. Geklagt hatte die GEMA, und sie hat weitgehend gewonnen.
Es ging um sechs Musikstücke — darunter „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“ und „Forever Young“. Das Gericht untersagte vier Dinge: das Vervielfältigen zu Trainingszwecken, das Einprägen der Werke im Modell, das öffentliche Zugänglichmachen des Modells und die Wiedergabe dieser Werke im Ergebnis.
GEMA-Chef Tobias Holzmüller formuliert es so: „KI-Modelle, die auf dem Diebstahl geistigen Eigentums beruhen, sind von der Rechtsordnung nicht geschützt.“
Wichtig, und in vielen Meldungen unterschlagen: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung, und sie kann in der nächsten Instanz anders ausfallen. Wer daraus „KI-Musik ist jetzt verboten“ macht, erzählt etwas, das nicht dasteht.
» Was das für dich bedeutet — und was nicht
Zuerst die Entwarnung: Das Verfahren richtet sich gegen Suno, nicht gegen dich. Das Gericht hat über das Verhalten des Anbieters entschieden — Training, Speicherung, Angebot. Über die Haftung von Nutzerinnen steht im Urteil nichts.
Was sich trotzdem ändert, ist die Beweislage. Das Gericht hat festgestellt, dass geschützte Werke im Modell so enthalten sind, dass sie im Ergebnis wieder auftauchen können. Damit ist die Möglichkeit, dass ein erzeugtes Stück einem geschützten Werk zu nahe kommt, nicht mehr theoretisch — sie ist gerichtlich festgehalten.
Drei Dinge würde ich deshalb einhalten, und sie kosten nichts: Erzeuge nie „im Stil von“ einer benennbaren Künstlerin. Hör dir das Ergebnis einmal bewusst darauf an, ob dir eine Melodie bekannt vorkommt. Und heb auf, was du eingegeben hast — wer zeigen kann, wonach er gefragt hat, steht besser da als jemand, der es nicht mehr weiß.
Das ist keine Rechtsberatung, und ich bin keine Anwältin. Es ist die Vorsicht, die ich selbst walten lasse.
» Musst du sagen, dass es KI ist?
Diese Frage kommt sofort, und sie hat mit dem Münchener Urteil nichts zu tun. Sie beantwortet sich aus der Kennzeichnungspflicht, die seit August 2026 gilt — und die Antwort ist unbequem kurz: Es kommt darauf an, ob jemand getäuscht werden könnte.
Bei Hintergrundmusik unter einem Video, in dem du selbst sprichst, täuscht niemand. Bei einem Stück, das als Musik eines Menschen auftritt, sieht es anders aus. Ein Satz in der Beschreibung kostet nichts und nimmt die Frage vom Tisch.
» In eigener Sache
Ich bin selbst betroffen. Mein Zugang ist ein Jahresvertrag, im Voraus bezahlt, Laufzeit bis Dezember — abgeschlossen zu einer Zeit, als es keine Download-Grenze gab. Der Deckel kam mitten in der Laufzeit.
Ich habe Suno deshalb schriftlich gefragt: die ursprünglichen Bedingungen für den bezahlten Rest der Laufzeit, eine Grenze passend zum enthaltenen Guthaben, oder die anteilige Rückerstattung. Sobald eine Antwort da ist, trage ich sie hier nach — auch wenn keine kommt.
» Was ich an deiner Stelle jetzt tun würde
Wenn du Suno schon benutzt: Sieh nach, in welchem Zugang du bist. Wer im kostenlosen Zugang Musik erzeugt und sie geschäftlich einsetzt, hat ein Problem, das nichts mit dem Urteil zu tun hat — und das für acht Dollar im Monat verschwindet.
Wenn du überlegst anzufangen: Fang mit v6-mini an und einer konkreten Aufgabe, nicht mit Herumprobieren. Eine Aufgabe heißt zum Beispiel: fünfzehn Sekunden Erkennungsmusik für meine Videos, ruhig, ohne Gesang. Dafür brauchst du drei Versuche, nicht dreißig.
Und behalte das Verfahren im Blick. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; die nächste Instanz kann vieles verschieben. Wer heute plant, ganze Produkte auf KI-Musik zu bauen, sollte wissen, dass die Grundlage noch wackelt.
Für den Alltag ändert das wenig. Für alles, was größer werden soll, ändert es viel — und genau diese Unterscheidung nehme ich mit meinen Kundinnen durch, bevor wir etwas aufbauen.
» Häufige Fragen
Was ist neu an Suno V6?
Suno hat am 9. September 2026 drei Modelle veröffentlicht: v6 (verlässlich und gleichmäßig), v6-wild (experimentell und überraschender) und v6-mini (schnell und sparsam). Neu sind vor allem die Eingaben — Text, Audio, Bilder und Video lassen sich als Vorlage geben — und die Möglichkeit, einzelne Abschnitte oder Textzeilen in normaler Sprache zu ändern, ohne das ganze Stück neu zu erzeugen. v6 und v6-wild gibt es nur im Bezahlzugang.
Darf ich Suno-Musik kommerziell nutzen?
Nur im bezahlten Zugang. Auf Sunos Preisseite steht beim kostenlosen Zugang ausdrücklich „no commercial rights“, bei Pro (8 US-Dollar im Monat) und Premier (24 US-Dollar) dagegen „commercial use rights“. Geschäftlich ist dabei mehr, als die meisten denken: auch Musik unter einem Video, mit dem du für dein Angebot wirbst. Die Nutzungsbedingungen nennen zusätzliche Einschränkungen — die gehören vor dem Abschluss gelesen.
Was bedeutet das GEMA-Urteil für mich als Nutzerin?
Unmittelbar nichts. Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 (Az. 42 O 763/25) über Suno entschieden, nicht über Nutzerinnen — untersagt wurden Training, Speicherung im Modell, das Angebot des Modells und die Wiedergabe der sechs betroffenen Werke im Ergebnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mittelbar ist es trotzdem wichtig: Das Gericht hat festgehalten, dass geschützte Werke im Ergebnis wieder auftauchen können. Wer erzeugte Musik veröffentlicht, sollte sie deshalb bewusst anhören und nie „im Stil von“ einer benennbaren Künstlerin erzeugen.
Muss ich KI-Musik kennzeichnen?
Es hängt daran, ob jemand getäuscht werden könnte. Hintergrundmusik unter einem Video, in dem du selbst sprichst, täuscht niemanden. Ein Stück, das als Werk eines Menschen auftritt, schon. Im Zweifel gilt dieselbe Regel wie bei KI-Bildern und KI-Texten: ein Satz in der Beschreibung, und die Frage ist erledigt.